Die Stadt Waren (Müritz) lädt auch in diesem Jahr alle Seniorinnen und Senioren herzlich zur traditionellen Weihnachtsfeier am Dienstag, den 9. Dezember 2025, um 14:00 Uhr ein. Eintrittskarten sind ab sofort ausschließlich in der Waren (Müritz)-Information oder telefonisch unter 03991 747790 erhältlich.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann auf Antrag gemäß § 31 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wenn
• Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
• die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
• die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Über den Befreiungsantrag entscheidet bei verfahrenspflichtigen Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Einvernehmen mit der Stadt Waren (Müritz). Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Stadt Waren (Müritz).
