Eröffnet wird der Warener Weihnachtsmarkt am Donnerstag um 17:00 Uhr. Besondere Höhepunkte sind immerwieder die Puppenspiele für die Kinder, die AFTER WORK PARTY´s am Freitag und am Samstag, die Gäseverlosung des Warener Innenstadstvereins sowie die vielen musikalischen Beiträge... u.a. zusätzlich ein Konzert mit dem Solotrompeter Kurt Witt am 14. Dezember 2025 ab 11:00 Uhr im weihnachtlichen Festzelt.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann auf Antrag gemäß § 31 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wenn
• Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
• die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
• die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Über den Befreiungsantrag entscheidet bei verfahrenspflichtigen Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Einvernehmen mit der Stadt Waren (Müritz). Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Stadt Waren (Müritz).
