Eröffnet wird der Warener Weihnachtsmarkt am Donnerstag um 17:00 Uhr. Besondere Höhepunkte sind immerwieder die Puppenspiele für die Kinder, die AFTER WORK PARTY´s am Freitag und am Samstag, die Gäseverlosung des Warener Innenstadstvereins sowie die vielen musikalischen Beiträge... u.a. zusätzlich ein Konzert mit dem Solotrompeter Kurt Witt am 14. Dezember 2025 ab 11:00 Uhr im weihnachtlichen Festzelt.
Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist gem. Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und der Stellplatzsatzung der Stadt Waren (Müritz) eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen herzustellen.
Wenn die im Zuge eines Bauvorhabens zu errichtenden Stellplätze nicht oder nur zum Teil auf dem betroffenen Grundstück gebaut bzw. durch eine Baulast gesichert werden können, ist ein Ablösebetrag zu leisten.
Die Pflicht zur Ablöse und die Anzahl der abzulösenden Stellplätze werden in der Baugenehmigung festgesetzt. Die Stadtverwaltung erlässt daraufhin den Bescheid zur Zahlung des Ablösebetrages. Die Höhe des Ablösebetrages richtet sich nach den festgelegten Zonen und der Anzahl der nicht herzustellenden Stellplätze.
