Am 17. und 18. August 2026 wird der Schweriner Damm wegen der angekündigten Belastungstests jeweils ab 22:00 bis morgens 05:00 Uhr gesperrt. Die gilt sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für den Rad- und Fußgängerverkehr.
Nach Auflösung der Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung führen die Ehegatten grundsätzlich ihren Ehenamen weiter. Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann jedoch erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seinen Geburtsnamen wieder annimmt. Er kann aber auch den Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung seines Ehenamens geführt hat.
Diese Erklärung kann in jedem Standesamt persönlich abgegeben werden, wirksam wird sie aber erst mit der Entgegennahme durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, welches das Eheregister führt.
Die Gebühr für die Erklärung beträgt 35,00 Euro.
