Kurpark | Bühne am Brunnen | 10:00 Uhr „Piratenlieder aus der Kiste“ von Magdalena von Rohden | 15:00 Uhr„Dornröschen aus der Schlossküche erzählt“ von und mit dem Musiktheater Cammin | 19:00 Uhr „Der junge Fritz, der wilde Reuter“ von und mit Paul Gräntzel und Momo Böhnke
Nach Auflösung der Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung führen die Ehegatten grundsätzlich ihren Ehenamen weiter. Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann jedoch erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seinen Geburtsnamen wieder annimmt. Er kann aber auch den Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung seines Ehenamens geführt hat.
Diese Erklärung kann in jedem Standesamt persönlich abgegeben werden, wirksam wird sie aber erst mit der Entgegennahme durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, welches das Eheregister führt.
Die Gebühr für die Erklärung beträgt 35,00 Euro.