Am 17. und 18. August 2026 wird der Schweriner Damm wegen der angekündigten Belastungstests jeweils ab 22:00 bis morgens 05:00 Uhr gesperrt. Die gilt sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für den Rad- und Fußgängerverkehr.
Kirchenaustritt
Zuständig für den Kirchenaustritt ist Ihr Wohnsitzstandesamt.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Gebühr: 15,-€
Sie erhalten über den Austritt aus der Kirche eine Bescheinigung.
Kirchensteuergesetz (externer Link)