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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters 2024
Bekanntmachung endgültiges Wahlergebnis
veröffentlicht am 13. Juni 2024
.... der Wahl der Stadtvertretung am 09. Juni 2024
Wahlbekanntmachung
veröffentlicht am 03. Mai 2024
... für die Wahlen am 09. Juni 2024.
Zuordnung der Straßen zu den einzelnen Wahlbezirken (PDF 47 KB)
Bekanntmachung Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
veröffentlicht am 03. Mai 2024
.... und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahlen am 09. Juni 2024
1. Änderung Bekanntmachung Zulassung Wahlvorschläge
veröffentlicht am 15. April 2024
1. Änderung Bekanntmachung der Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtvertretung am 09. Juni 2024
Zulassung Wahlvorschläge
veröffentlicht am 09. April 2024
Bekanntmachung der Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtvertretung am 09. Juni 2024
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
veröffentlicht am 3. April 2024
Bekanntmachung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretungen für die Wahl der Stadtvertretung am 09. Juni 2024
1. & 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses
veröffentlicht am 26. März 2024
1. Sitzung Gemeindewahlausschuss am 08.04.2024 (PDF 83 KB): Zur Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) erfolgt am Montag, 08. April 2024, um 17:00 Uhr, im Jugendzentrum J00!, Zum Amtsbrink 16, 17192 Waren (Müritz) eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses.
2. Sitzung Gemeindewahlausschuss am 12.06.2024 (PDF 83 KB): Zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl der Stadtvertretung in der Stadt Waren (Müritz) erfolgt am Mittwoch, 12. Juni 2024, um 16:00 Uhr, in der Stadtverwaltung, Beratungsraum 2.21, 2. OG, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 09. Juni 2024
9. Januar 2024
Gemäß § 62 in Verbindung mit den §§ 14, 15 und 16 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. M-V 2010, S.690) zuletzt geändert durch Gesetz am 03. Dezember 2022 und § 24 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 17. März 2011 (GVOBI. M-V Nr. 2011, S. 94) zuletzt geändert am 22. Juli 2021 gebe ich Folgendes bekannt: Gemäß § 60 Abs. 2 LKWG M-V werden bei der stattfindenden Wahl am 09. Juni 2024 die 29 Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gewählt.
Die Stadt Waren (Müritz) bildet einen Wahlbereich. Bei dieser Einteilung wird eine Höchstzahl von 34 Bewerbern pro Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe erreicht (§ 24 Abs. 4 LKWO M-V).
Bekanntmachungen der Gemeindewahlbehörde 2023/2024 - Bürgerentscheid
Bekanntmachung des endgültigen Abstimmungsergebnisses
Bekanntmachung vom 1. Februar 2024
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid in der Stadt Waren (Müritz) am 28. Januar 2024
Bekanntmachung vom 22. Dezember 2023
Bekanntmachung zum Bürgerentscheid der Stadt Waren (Müritz) am 28. Januar 2024 - Frage
Bekanntmachung vom 22. Dezember 2023
Bekanntmachung zum Bürgerentscheid in der Stadt Waren (Müritz) am 28.01.2024
Bekanntmachung vom 15. Dezember 2023
Bekanntmachungen der Gemeindewahlleitung 2022
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)
veröffentlicht am 7. Oktober 2022
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 7. September 2022 wurde
Herr Matthias Junghanß
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
zum Gemeindewahlleiter gewählt.
Bekanntmachung (PDF 32 KB)
Waren (Müritz), 6. Oktober 2022
N. Möller
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung zum Nachrücken von Ersatzpersonen in die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) - Frau Stridde
veröffentlicht am 31. Januar 2022
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2021 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzperson, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
DIE LINKE Frau Christine Stridde
für Frau Heidemarie Engelking
Bekanntmachung (PDF 242 KB)
Waren (Müritz), 31.01.2022
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Amtliche Bekanntmachung zum Nachrücken von Ersatzpersonen in die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) - Herr Sohr
veröffentlicht am 13. Januar 2022
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBI. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOB|. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunaiwahiordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBI. M-V S. 94) zuletzt geändert durch
Verordnung vom 22.07.2021 (GVOBI. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
Freie Demokratische Partei FDP Herr Peter Sohr
für Herrn Jens Becker
Bekanntmachung (PDF 242 KB)
Waren (Müritz), 13.01.2022
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachungen Wahlleitungen 2021
Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 26. September 2021
Ergänzung zur Wahlbekanntmachung
1. Auf der Grundlage des § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S.962), werden zur Bundestagswahl 2021 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.
Bekanntmachung (PDF 20 KB)
Änderung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 (Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III) vom 11. Juni 2021
Die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III vom 30. März 2021: “Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ wird insoweit geändert, als auf die Vorschrift des § 52a des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, für das weitere Wahlvorschlagsverfahren hingewiesen wird.
Gemäß § 52a BWahlG gelten bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages § 20 Absatz 2 und 3 BWahlG und § 34 Absatz 4 Satz 1 der Bundeswahlordnung in der derzeit geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.
Kreiswahlvorschläge der in § 18 Absatz 2 BWahlG genannten Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren sowie andere nach § 20 Absatz 3 BWahlG eingereichte Kreiswahlvorschläge müssen folglich nur noch von mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Für die weiteren Voraussetzungen und Bestimmungen zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge wird vollumfänglich auf die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ vom 30. März 2021 verwiesen.
Neubrandenburg, den 11.06.2021
gez. Johannes Waeller
stellv. Kreiswahlleiter
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 (PDF 205 KB)
Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III
vom 30. März 2021
Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 8. Dezember 2020 den 26. September 2021 als Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bestimmt (BGBl. I S. 2769).
Bekanntmachungen der Gemeindewahlleitung 2021
Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 26. September 2021
veröffentlicht am 14.09.2021
Ergänzung zur Wahlbekanntmachung
1. Auf der Grundlage des § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S.962), werden zur Bundestagswahl 2021 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.
Bekanntmachung (PDF 20 KB)
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
veröffentlicht am 18.08.2021
... für die Wahl zum 20 Deutschen Bundestag am 26. September 2021 und zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Einteilung in Wahlbezirke - Stadt Waren (Müritz)
veröffentlicht am 10.09.2021
Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am 26.09.2021 von 8:00 bis 18:00 Uhr
Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zum Nachrücken von Ersatzpersonen in die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Hannes Thies
für Frau Jutta Gerkan
Waren (Müritz), 17.06.2021
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Hannes Thies
für Frau Jutta Gerkan
veröffentlicht am 18.06.2021
Waren (Müritz), 17.06.2021
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Amtliche Bekanntmachung zum Nachrücken von Ersatzpersonen in die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)
veröffentlicht am 09.03.2021
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2019 (GVOBl. M-V S. 138) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt. Freie Demokratische Partei – FDP Herr René Dreier für Herrn Daniel Niebuhr
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), 09.03.2021
Amtliche Bekanntmachung zum Nachrücken von Ersatzpersonen in die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)
veröffentlicht am 21.01.2021
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2019 (GVOBl. M-V S. 138) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Maik Kolloch für Herrn Dr. Fabian Föhring
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), 21.01.2021
Bekanntmachungen der Gemeindewahlleitung 2020
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterstichwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 27. September 2020
Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 68 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) gebe ich das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 27.09.2020 bekannt. Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 68 Abs. 1 LKWG M-V in seiner Sitzung vom 29.09.2020 zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterstichwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 27.09.2020.
Wahlberechtigte: |
18.079 |
Wähler: |
7.312 |
gültige Stimmen: |
7.225 |
ungültige Stimmen: |
87 |
Zahl der auf jeden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen:
Möller, Norbert |
SPD |
4.054 |
Schnur, Toralf |
FDP / MUG |
3.171 |
Der Gemeindewahlausschuss stellte gemäß § 67 Abs. 2 Satz 7 LKWG M-V fest, dass Herr Norbert Möller zum Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz) gewählt worden ist.
Waren (Müritz), 30.09.2020
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Stichwahl Bürgermeister am 27. September 2020
24.09.2020
Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 68 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) wurde das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020 durch die Gemeindewahlleiterin Frau
Kleemann bekanntgegeben. Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 68 Abs. 1 LKWG M-V in seiner Sitzung vom 14.09.2020 zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020. Der Gemeindewahlausschuss stellte gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 LKWG M-V fest, dass kein Kandidat die erforderliche Stimmenanzahl von mindestens 4.026 gültigen Stimmen erreicht hat. Folglich findet zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt.
Sollten Wählerinnen und Wähler nicht mehr über ihr Wahlbenachrichtigungsanschreiben verfügen, kann das Wahlrecht selbstverständlich gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgeübt werden.
In der Stichwahl am 27.09.2020 treten an:
1. Möller, Norbert (SPD)
2. Schnur, Toralf (FDP/MUG)
Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13. September 2020
16.09.2020
Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 68 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) gebe ich das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020 bekannt. Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 68 Abs. 1 LKWG M-V in seiner Sitzung vom 14.09.2020 zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020.
Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13. September 2020
Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 68 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) gebe ich das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020 bekannt. Der Gemeindewahlausschuss tagte gemäß § 68 Abs. 1 LKWG M-V in seiner Sitzung vom 14.09.2020 zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Waren (Müritz) vom 13.09.2020.
Bekanntmachung der Wahlbezirke 2020
Wahl des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz) am 13. September 2020 von 8:00 bis 18:00 Uhr: Die Stadt Waren (Müritz) ist in 16 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlbekanntmachung (PDF - 57 KB)
Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken (PDF - 110 KB)
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2020
veröffentlicht am 13.08.2020
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin der Stadt Waren (Müritz) über die nächsten Sitzungen des Gemeindewahlausschusses
veröffentlicht am 13.08.2020
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über die Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 13. September 2020
veröffentlicht am 18.06.2020
Gemäß § 20 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz).
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Waren (Müritz) tritt am Montag, den 13.07.2020 um 17:00 Uhr im Jugendzentrum JOO!, Zum Amtsbrink 16, 17192 Waren (Müritz) zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich.
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), den 18. Juni 2020
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz) am 13. September 2020
veröffentlicht am 14.07.2020
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz) am 13. September 2020
veröffentlicht am 12.03.2020
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretung für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 13.09.2020
veröffentlicht am 28.02.2020
Wahlen zum Bürgermeisteramt
veröffentlicht am 30.01.2020
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über den Wahltag zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Waren (Müritz)
Bekanntmachungstext
Bekanntmachungen der Gemeindewahlleitung 2019
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
veröffentlicht am 28.11.2019
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 06.11.2019 wurde Herr Florian Tornow
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter gewählt. Die Gemeindewahlleiterin Frau Jacqueline Kleemann bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt.
Waren (Müritz), 18.11.2019
N. Möller
Bürgermeister
Korrektur endgültiges Wahlergebnis je Wahllokal
Herzlichen Dank allen Beteiligten für die Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge der Wahlen vom 26.05.2019
Wahl zum Europäischen Parlament, Wahl zum Kreistag Mecklenburgische Seenplatte und Wahl der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 26.05.2019
Herzlichen Dank allen Beteiligten für die Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge der Wahlen vom 26.05.2019.
Insbesondere gilt dieses: PDF-Datei - 60 KB
Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin der Stadt Waren (Müritz)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waren (Müritz), nach Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss am 28. Mai 2019 gebe ich Ihnen hiermit das endgültige Wahlergebnis der Wahl der Stadtvertretung am 26.05.2019 im Wahlgebiet Stadt Waren (Müritz) bekannt.
Gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern bin ich verpflichtet Sie auf das Rechtsmittel der Wahlanfechtung nach § 35 hinzuweisen, in dem es u.a. heißt:
Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Waren (Müritz), 29.05.2019
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung
Stadtvertretung in Prozentanteilen
Übersicht Sitzverteilung
2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss tagt am Dienstag, 28. Mai 2019 um 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung, Beratungsraum 1.18, 1. OG, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz).
Diese Sitzung ist öffentlich.
Der Wahlausschuss wird in dieser Sitzung über das Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung vom 26. Mai 2019 beschließen.
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Wahlbekanntmachung
Am 26. Mai 2019 finden
- in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und
- in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die Kommunalwahlen statt.
Gewählt werden in der Stadt Waren (Müritz)
- die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
- der Kreistag Mecklenburgische Seenplatte
- die Gemeindevertretung
Alle Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Wahlbekanntmachung (PDF 196 KB)
Zuordnung Straßen zu Wahlbezirken - Europa-, Kreistags- und Gemeindevertungswahl (PDF 29 KB)
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
veröffentlicht am 18.04.2019
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Bekanntmachungstext
1. Änderung der Gemeindewahlleiterin zur Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindevertretung am 26. Mai 2019
veröffentlicht am 28.03.2019
Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindevertretung am 26. Mai 2019
veröffentlicht am 21.03.2019
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin der Stadt Waren (Müritz) über die Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019
veröffentlicht am 11.03.2019
1. Änderung der Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
veröffentlicht am 17.01.2019
Einreichung Wahlvorschläge
veröffentlicht am 19.02.2019
Bekanntmachung für Unionsbürger
Bekanntmachungen der Gemeindewahlleitung 2017/2018
Wahlbezirke und Zurodnung der Straßen
Wahl zum Landrat im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am 27. Mai 2018 von 8:00 bis 18:00 Uhr
1. Die Stadt Waren (Müritz) ist in 16 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am 05. Mai 2018 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Eine Auflistung der Wahlbezirke befindet sich im Anschluss an diese Bekanntmachung. Alle aufgeführten Wahlräume sind barrierefrei zu erreichen.
Bekanntmachung gesiegelt
Bekanntmachungstext
Auflistung der Wahlbezirke
Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 27. Mai 2018
Bekanntmachungsdatei (PDF 67 KB)
Bekanntmachung mit Unterschrift (PDF 1.101 KB)
Öffentliche Bekanntmachung des stellvertretenden Gemeindewahlleiters
07. Februar 2018
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 05.02.2018 wurde Herr Jörg Rüthnick, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter gewählt. Die Gemeindewahlleiterin Frau Jacqueline Kleemann bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt.
Bekanntmachung (PDF)
Waren (Müritz), 06.02.2018
N. Möller
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung des stellvertretenden Gemeindewahlleiters
18. Dezember 2017
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 13.12.2017 wurde Herr Marc-Olaf Stibbe, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter gewählt. Die Gemeindewahlleiterin Frau Jacqueline Kleemann bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt.
PDF - Datei der Bekanntmachung
Waren (Müritz), 18.12.2017
N. Möller
Bürgermeister
Wahlbekanntmachung
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
PDF - Datei der Bekanntmachung
* Zuordnung Straßen zu Wahlbezirken
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über die Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken
PDF- Datei der Bekanntmachung
* Wählerverzeichnis
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017
PDF-Datei der Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters
12. Mai 2017
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 10. Mai 2017 wurde für die stattfindende Bundestagswahl am 24.09.2017 sowie für die Landratswahl im Jahr 2018
Frau Jacqueline Kleemann
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
zur Gemeindewahlleiterin gewählt.
Der stellvertretende Gemeindewahlleiter Herr René Boldt bleibt nach § 9 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bis zur Neubesetzung im Amt. Bekanntmachung (PDF-Datei)