Fahrzeuge dürfen die Brücke nur mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und einer Höhe von maximal 3,30 Metern befahren. Zusätzlich sind Fahrzeugüberfahrten bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen und einer maximalen Höhe von bis zu 3,30 Meter im Einzelfall mit einer Sondergenehmigung möglich. Die Sondergenehmigung kann bei der Stadt Waren (Müritz) beantragt werden. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke einseitig passieren.
Im Warener Wochenblatt erscheinen hauptsächlich die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Waren (Müritz) und Mitteilungen aus dem Rathaus. Einen wichtigen Platz nimmt die Berichterstattung zu aktuellen Terminen und Veranstaltungen der Stadtverwaltung ein, um die Bürgerinnen und Bürger über den Fortgang der städtischen Entwicklung zu informieren.
Veranstaltungsinformationen, Berichte aus Kitas & Schulen sowie Texte und Bilder sportlicher Veranstaltungen ergänzen das Informationsangebot. Auch für die städtischen Vereine und Verbände gibt es Raum, um auf Veranstaltungen und Angebote hinzuweisen. Die Kirchgemeinden und kirchliche Organisationen nutzen das Warener Wochenblatt ebenso.
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