Fahrzeuge dürfen die Brücke nur mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und einer Höhe von maximal 3,30 Metern befahren. Zusätzlich sind Fahrzeugüberfahrten bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen und einer maximalen Höhe von bis zu 3,30 Meter im Einzelfall mit einer Sondergenehmigung möglich. Die Sondergenehmigung kann bei der Stadt Waren (Müritz) beantragt werden. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke einseitig passieren.
Am 01. Juli 1841 erschien die erste Ausgabe des WWB - Warener Wochenblattes, das ab 1866 Warener Zeitung genannt wurde. Die erste Originalausgabe existiert noch und ist in der Universitätsbibliothek Rostock archiviert. Im stadtgeschichtlichen Museum Waren findet man jedoch die Ausgaben, beginnend mit der Ausgabe 2 vom 8. Juli 1841. In einem noch etwas anderem Outfit, aber durchaus unterhaltend, erschien von nun an jedem Donnerstag ein Mitteilungsblatt. Später kam es sonnabends heraus - wie auch heute wieder.
