Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.
Gemäß Klimaschutzgesetz des Bundes muss es der Stadt Waren (Müritz) bis spätestens 2045 gelingen, klimaneutral zu sein. Waren (Müritz) verfolgt sogar noch ambitioniertere Ziele und möchte bereits im Zieljahr 2040 klimaneutral sein. Dafür hat die Stadt bereits im Oktober 2022 ein aktualisiertes, integriertes Klimaschutzkonzept aufgestellt und startet jetzt mit der Wärmeplanung in das nächste große Projekt. Da der größte Endenergiebedarf im Wärmebereich anfällt, kommt der Umgestaltung der Wärmeversorgung von fossilen zu erneuerbaren Energien eine zentrale Bedeutung zu. Hierbei nimmt die Wärmeplanung als strategisches Werkzeug eine Schlüsselrolle ein. Der derzeit in Erarbeitung befindliche Wärmeplan soll Wege aufzeigen, wie es der Stadt Waren (Müritz) gelingen kann, flächendeckend eine zukunftsfähige, klimafreundliche Wärmeversorgung bis zum Zieljahr zu etablieren.
Die Aufstellung des Wärmeplans erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadt Waren (Müritz), den Stadtwerken sowie der Wohnungswirtschaft. Zudem werden ansässige Unternehmen mit hohem Energiebedarf direkt in den Prozess eingebunden. Unterstützung bei der Wärmeplanerstellung bekommt die Stadt Waren (Müritz) vom Rostocker Unternehmen Theta Concepts. Die Theta Concepts GmbH ist ein Ingenieursdienstleister mit Spezialisierung auf kommunale Wärmeplanung, Transformationsplanung und Machbarkeitsstudien. Das Unternehmen betreut derzeit eine ganze Reihe von Projekten im Segment der Wärmeplanung und bringt seine Expertise ein.
Die Fertigstellung des Wärmeplans ist für Dezember dieses Jahres datiert. Die als „Bestandsanalyse“ bezeichnete erste Projektphase steht kurz vor Fertigstellung. Im Anschluss folgt die zweite Phase, die so genannte „Potenzialanalyse“, die Ideen und Konzepte für das Heizen mit erneuerbaren Energien aufzeigen soll. Hierbei werden u.a. der Einsatz von Solarthermie, der Ausbau von Tiefengeothermie, Seethermie, Biogas und Abwärme aus technischen Prozessen geprüft. Ebenso wird die Eignung von Luft- und Erdwärmepumpen für dezentrale Versorgungslösungen untersucht. Des Weiteren werden Strategien zur Einsparung von Heizenergie analysiert. Auf dieser Grundlage werden konkrete Maßnahmen für eine klimafreundliche, zukunftssichere und sozialverträgliche Wärmeversorgung für die Stadt Waren (Müritz) erarbeitet.
Bürgerinnen und Bürger sollen in den Prozess der Wärmeplanung eingebunden werden. So sind Informationsveranstaltungen geplant, um die Bürgerinnen und Bürger über den Stand der Wärmeplanung zu informieren und den direkten Dialog zu pflegen. Hierbei sollen zentrale Fragestellungen zur zukünftigen Versorgung und dem Zeithorizont eines möglichen Heizungswechsels beantwortet werden. Dies soll Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit verschaffen. Eine erste Informationsveranstaltung wird voraussichtlich schon im Herbst stattfinden. Die Stadt Waren (Müritz) wird hierzu offiziell einladen.
Nein. Die im Zuge der Erstellung des kommunalen Wärmeplanung ausgewiesenen Gebiete weisen lediglich einen informativen Charakter auf, welche keine rechtlichen Folgen für die Eigentümerinnen und Eigentümer nach sich ziehen. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument ohne rechtliche Außenwirkung.
Die Wärmeplanungen berühren die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation vorgesehen und wünschenswert ist. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung über die Zukunft der Wärmeversorgung erhalten. Mit den an den kommunalen Wärmeplan angrenzenden Planungsschritten hin zur Umsetzung können dann Eigentümerinnen und Eigentümer planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.
Für den Erlass einer so genannten "Fernwärmesatzung", d.h. einer Satzung mit einem Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz, ob Neubauten oder Bestandsgebäude, sind die jeweiligen Kommunen zuständig. Die Regelungen richten sich nach dem jeweils geltenden Landesrecht, d.h., in Mecklenburg-Vorpommern nach der Kommunalverfassung M-V §15. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes trifft hierzu keine Vorgaben. Die im Zuge der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung ausgewiesenen Gebiete weisen lediglich einen informativen Charakter auf, welche keine rechtlichen Folgen für die Eigentümerinnen und Eigentümer nach sich ziehen.
Quelle: Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH „KEA“
Bis zum Anschluss an ein Wärmenetz zur Erfüllung der 65%EE-Vorgabe kann eine Heizung eingebaut werden, die die 65%EE-Vorgabe aus dem GEG nicht erfüllt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Gebäudeeigentümer bzw. die Gebäudeeigentümerin einen Vertrag zur Lieferung von mindestens 65% EE-Wärme sowie zum Anschluss an ein Wärmenetz nachweist, auf dessen Basis sie bzw. er ab dem Zeitpunkt des Anschlusses an das Wärmenetz, spätestens innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsschluss, beliefert wird.
Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.