Fahrzeuge dürfen die Brücke nur mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und einer Höhe von maximal 3,30 Metern befahren. Zusätzlich sind Fahrzeugüberfahrten bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen und einer maximalen Höhe von bis zu 3,30 Meter im Einzelfall mit einer Sondergenehmigung möglich. Die Sondergenehmigung kann bei der Stadt Waren (Müritz) beantragt werden. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke einseitig passieren.
Nach Auflösung der Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung führen die Ehegatten grundsätzlich ihren Ehenamen weiter. Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann jedoch erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seinen Geburtsnamen wieder annimmt. Er kann aber auch den Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung seines Ehenamens geführt hat.
Diese Erklärung kann in jedem Standesamt persönlich abgegeben werden, wirksam wird sie aber erst mit der Entgegennahme durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, welches das Eheregister führt.
Die Gebühr für die Erklärung beträgt 35,00 Euro.
