Verhalten und allgemeine Hinweise zur Evakuierungen am 19.01.2025: Die Stadt Waren (Müritz) hat über das Amt für Bürgerdienste unter 03991 177 301 ein Bürgertelefon eingerichtet, welches Montag bis Freitag 8:30-12:00 Uhr, Dienstag 13:30-17:30 Uhr und Donnerstag 13:30-16:00 Uhr erreicht werden kann. Das Bürgertelefon ist auch am Tag der Evakuierung ab 7:00 Uhr für Sie erreichbar. Absperrplan (PDF 954 KB)
Bekanntmachungen der Gemeindewahlbehörde 2023/2024 - Bürgerentscheid
Bekanntmachung des endgültigen Abstimmungsergebnisses
Bekanntmachung vom 1. Februar 2024
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid in der Stadt Waren (Müritz) am 28. Januar 2024
Bekanntmachung vom 22. Dezember 2023
Bekanntmachung zum Bürgerentscheid der Stadt Waren (Müritz) am 28. Januar 2024 - Frage
Bekanntmachung vom 22. Dezember 2023
Bekanntmachung zum Bürgerentscheid in der Stadt Waren (Müritz) am 28.01.2024
Bekanntmachung vom 15. Dezember 2023
Bekanntmachungen der Abstimmungsleitung zum Bürgerentscheid 2024
Sitzung zur Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses zum Bürgerentscheid am 28.01.2024
veröffentlicht am 15.01.2024
Bekanntmachung der Mitglieder des Abstimmungsausschusses und ihrer Stellvertretung für den Bürgerentscheid am 28. Januar 2024
veröffentlicht am 15.01.2024
Bürgerentscheid am 28.01.2024
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15.11.2023 die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 20 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zu folgender Frage beschlossen: „Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Stadt Waren (Müritz) stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verpachtet oder verkauft werden?“
Eine Voraussetzung für die Durchführung des Bürgerentscheides ist gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 KV-DVO, dass die von den Gemeindeorganen (§ 21 der Kommunalverfassung) vertretene Auffassung zu der gestellten Frage den Bürgerinnen und Bürgern so rechtzeitig darzulegen ist, dass sie die maßgeblichen Argumente in ihre Entscheidung einbeziehen können. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2023 beschlossen, dass allen Fraktionen und dem Bürgermeister das Recht eingeräumt wird, jeweils eigene Stellungnahmen abzugeben.