Pressemitteilung Corona-Virus

30.03.2021
Weitere Testmöglichkeit in unserer Stadt ab dem 31.03.2021

Wie bereits angekündigt wird es ab Mittwoch (31.03.2021) eine weitere Testmöglichkeit für das Testen für unsere Bürger*innen geben. Diese Testmöglichkeit befindet sich ab morgen in unserem Jugendzentrum JOO! (zum Amtsbrink 16). Organisiert und durchgeführt werden die Tests dort von der Fontaneapotheke unter Leitung von Herrn Noeske. Das Testzentrum hat zunächst in den kommenden beiden Tagen vor dem Osterfest jeweils von 8.00 – 13.00 Uhr geöffnet und ab nächster Woche täglich. Die Anmeldung erfolgt über das Internet auf der Seite „Covisa“ und dort unter dem Namen der Fontane – Apotheke oder über die Telefonnummer 017622237292.

29.03.2021
weitere Testmöglichkeit für Schnelltests in unserer Stadt

Wie der Bürgermeister bereits am Wochenende informiert hat, werden zeitnah weitere Testmöglichkeiten für Schnelltests in unserer Stadt eingerichtet. Ab Mittwoch (31. März 2021) können sich unsere Bürger auch in der Kranich–Apotheke in der Hans–Beimler–Straße 42 b testen lassen. Das Team von Frau Meuser steht zunächst an den beiden Tagen vor dem Osterfest jeweils für zwei Stunden zum Testen zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung im Vorfeld ist erforderlich. Ab der kommenden Woche sollen dann die Schnelltests täglich angeboten werden.
Darüber hinaus ist eine weitere Testmöglichkeit in unserer Innenstadt in Vorbereitung. Hierzu werden wir am Dienstag (30. März 2021) weitere Informationen veröffentlichen.

INFORMATIONEN der Stadtverwaltung

5.05.2020 - Pressemitteilung zu Lockerungen in der Tourismusbranche

Der Bürgermeister begrüßt es ausdrücklich, dass es nunmehr eine zeitnahe Perspektive zur Wiedereröffnung für unsere Unternehmen der Tourismusbranche gibt. Die relativ geringen Fallzahlen der Corona-Erkrankungen in unserem Land und somit auch in unserer Stadt, aber auch das engagierte Handeln unserer von Schließung betroffenen Unternehmen in den zurückliegenden Tagen haben mit dazu beigetragen, dass unsere Landesregierung reagiert hat und unsere Hotels und die Gastronomie noch in diesem Monat wieder öffnen dürfen. Damit werden wir noch in diesem Monat den diesjährigen Start in die Sommersaison 2020 erleben dürfen, der nach wie vor alles andere als normal verlaufen wird und dennoch etwas grundlegendes Positives vermittelt. Unsere von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen der Tourismusbranche haben jetzt eine Perspektive, sie dürfen wieder arbeiten und sind somit wieder für unsere Bürger und Gäste da.
Diese Wiedereröffnung geht einher mit einzuhaltenden Hygienebestimmungen, die sicherlich erforderlich und auch notwendig sind. Nach zahlreichen Gesprächen in den zurückliegenden Tagen mit Unternehmerinnen und Unternehmern weiß der Bürgermeister, dass unsere Einrichtungen darauf bereits eingestellt sind und deshalb diese Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen auch umsetzen können und auch werden. Das ist auch unbedingt erforderlich, damit es nicht zu einer möglichen erneuten Ansteckungswelle mit dem Corona-Virus kommt, insbesondere dann für die Zeit der deutschlandweiten Öffnung des Reiseverkehrs ab Ende Mai.

Pressestelle
Stadt Waren (Müritz)

27.04.2020 - Unsere Stadt Ende April im Spannungsfeld der Corona–Pandemie

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir alle erleben in diesen Tagen unser Heilbad auf der einen Seite wie jedes Jahr um diese Zeit. Die Natur erwacht, die Sonne gewinnt an Kraft mit ihren wärmenden Strahlen und wir alle spüren zunehmend mehr den Drang zum Verweilen in unserer wunderschönen Umgebung. Das tut uns gut und gibt uns eine gewisse Hoffnung für die folgenden Wochen in diesem außergewöhnlichen Jahr, womit ich bei der anderen Seite des laufenden Jahres wäre. Einem Jahr, in dem bisher, bis auf das Wetter, fast nichts so ist wie wir es sonst zu diesem Zeitpunkt in unserer Stadt erleben und wahrnehmen dürfen.
Die Corona–Pandemie hat nach wie vor unser gesamtes Leben fest im Griff. Auch wenn es in diesen Tagen die ersten Auflockerungen u.a. mit der schrittweisen Öffnung der Schulen und der beschränkten Wiedereröffnung der Einkaufsläden gab, gibt es neue Regelungen mit der Maskenpflicht in Bus und Bahnen und beim Einkaufen. Ich unterstütze nach wie vor alle Maßnahmen ausdrücklich, die zum Schutz unserer Gesundheit beitragen und bitte Sie deshalb auch weiterhin, sich daran zu halten. Sie alle haben sich bisher in einer bemerkenswerten Art und Weise an die getroffenen Maßnahmen gehalten und damit einen wichtigen Beitrag für die geringe Ausbreitung des Virus geleistet. Dafür recht herzlichen Dank!
Trotz allem Verständnis für unsere Gesundheit nehme ich in diesen Tagen ein zunehmendes Unverständnis und das Fehlen einer ansatzweise aufgezeigten Perspektive für die Tourismusbranche in unserer Stadt durch unsere Landesregierung wahr. Ich habe diese Wahrnehmung auch bereits vor einigen Tagen in einem Schreiben an die Ministerpräsidentin unseres Landes Frau Schwesig zum Ausdruck gebracht. Ich nehme, und ich weiß es geht vielen Bürgern momentan so, unsere Stadt als ein Heilbad war, dem zunehmend etwas ganz wichtiges fehlt. Einer seiner wichtigsten Antriebsmotore für die Weiterentwicklung und somit für das Leben in unserer Stadt, der Tourismus mit all seinen positiven Auswirkungen auf das  Leben hier in unserem schönen Waren (Müritz).
Ich habe vollstes Verständnis für alle betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer, dass sie so bald wie möglich eine Perspektive von der Bundes- und Landesebene aufgezeigt bekommen, die man unter Beachtung aller Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit auch aufzeigen kann und muss. Diese Perspektiven müssen so bald wie möglich beschrieben werden. In diesem Sinne hoffe ich auf möglichst baldige zukunftsorientierte Regelungen für unsere Wirtschaft, wünsche Ihnen trotz aller Umstände einen optimistischen Blick in den vor uns liegenden Monat Mai und Ihnen allen weiterhin viel Gesundheit.
Ihr
Norbert Möller

24.04.2020 - Härtefallfond

Das Innenministerium unseres Landes hat in einem Schreiben am gestrigen Tag der Stadt Waren (Müritz) mitgeteilt, dass die finanzielle Unterstützung von privaten Unternehmen mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt nur möglich ist, wenn der Haushaltsplan ausgeglichen ist und Gelder für diese finanzielle Unterstützung in den laufenden Haushaltsplan eingestellt wurden. Sind diese Gelder nicht im Haushaltsplan eingestellt worden, muss dafür ein Nachtragshaushalt erstellt werden.
Dass die Erstellung eines Nachtragshaushaltes für die Umsetzung des Härtefallfonds zwingend erforderlich ist, war der Stadt (Müritz) schon zu Beginn der Beratung zum Härtefallfond in den Gremien der Stadtvertretung bewusst und die Stadtverwaltung hat deshalb auch entsprechende Vorlagen eingebracht. Diese Vorlagen regelten zunächst die Auszahlungsmöglichkeiten für den Härtefallfonds über sogenannte über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsplan, die dann im Nachgang über einen zu beschließenden 1.Nachtragshaushalt 2020 für unsere Stadt festgeschrieben werden sollten. Das ist ein übliches Verfahren für Städte und Gemeinden für kurzfristig auftretende Ausgaben, die im Zuge der Erstellung des Haushaltsplanes noch nicht zu erkennen waren. Das jetzige Schreiben des Innenministeriums teilt der Stadt Waren (Müritz) verbindlich mit, dass zunächst die Erstellung eines Nachtragshaushaltes erforderlich ist, bevor finanzielle Mittel für den Zweck der Unterstützung und Hilfe für Unternehmen und alle anderen Betroffenen ausgezahlt werden können. An dieser Weisung des Innenministeriums, das auch gleichzeitig Oberste Rechtsaufsichtsbehörde für die Städte und Gemeinden ist, muss der Bürgermeister sein Handeln in Ausübung seines Amtes ausrichten und muss deshalb die weitere Bearbeitung und damit auch die Auszahlung von städtischen Mitteln im Rahmen des Härtefallfonds zunächst bis zum Beschluss des 1.Nachtragshaushaltes 2020 unserer Stadt aussetzen.

Die bereits bewilligten Auszahlungsbescheide an Unternehmen in unserer Stadt sind von dieser Festlegung des Innenministeriums nicht betroffen. Der Bürgermeister bedauert diese Entscheidung des Innenministeriums, weil er zusammen mit der großen Mehrheit der Stadtvertreter so schnell wie möglich Unternehmen, Einrichtungen und Bürgern in unserer Stadt, die sich gegenwärtig in einer besonderen finanziellen Notsituation befinden, helfen wollte.
Diese Möglichkeit ist den Entscheidungsträgern in unserer Stadt nunmehr durch das Innenministerium verwehrt worden. In Anbetracht dieser geänderten Situation wird die Stadtverwaltung alles daran setzen, dass der 1.Nachtragshaushalt 2020 so zeitnah wie möglich in den Gremien der Stadtvertretung beraten und beschlossen werden kann.

23.04.2020 - Stadtverwaltung - Auflockerung der Corona-Beschränkungen



Ab 27.04.2020 werden die Bereiche Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt, Wohngeldbehörde, Gewerbe / Fischerei, Bauordnung und Stadtkasse mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung für den Besucherverkehr geöffnet. Die Stadtbibliothek und das Standesamt werden ohne vorherige telefonische Anmeldung geöffnet. Im Bereich des Foyers der Kernverwaltung werden wir für die Eingangskontrolle sowie Besucher- und Kundensteuerung einen Empfang einrichten. Termine werden telefonisch direkt mit den Sachbearbeitern*innen der genannten Bereiche vereinbart. Die entsprechenden Kontaktdaten bzw. Telefonnummern sind auf unserer Homepage unter: Ämterübersicht zu finden. Dieser Termin ist dann am Empfang hinterlegt.
Wir bitten unsere Bürger*innen um Verständnis, dass ohne Termin keine Vorsprache möglich ist. Dennoch können kurzfristige Termine vereinbart werden, sodass wir die Telefonnummern der betroffenen Bereiche am Eingangsbereich und Empfang hinterlegen werden.  Wir empfehlen Ihnen bzw. wir bitten Sie, einen geeigneten Mundschutz zu tragen. Auch ein Tuch vor Nase und Mund sind schon wirkungsvoll.
Darüber hinaus werden wir ein Kontaktformular von den Besuchern ausfüllen lassen, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Durch die genannten Maßnahmen ist ein kontrollierter Besucherstrom möglich und es können die Anforderungen wie z.B. Besucherbegrenzungen eingehalten werden. Weiterhin ist die Verwaltung telefonisch und per eMail in allen Bereichen erreichbar. Wir bitten darum, dass dieser Kommunikationsweg vorrangig genutzt wird.

Für uns gilt der Grundsatz „Gesundheit geht vor!“ Daher bitten wir alle, von einer persönlichen Vorsprache in der Verwaltung abzusehen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

15.04.2020 - Kostenloses Mittagessen für berechtigte Kinder aus Familien mit Hartz-4-Leistungen

Bereits seit Dienstag dieser Woche gibt es ein momentan beispielloses Angebot für bedürftige Kinder unsere Stadt. Auf Initiative von Dr. med. Methodi Jantschulev, Chefarzt der Chirurgie im MediClin Müritz-Klinikum, wird ein Mittagessen als Ausgleich zu der aktuell wegfallenden Schulverpflegung angeboten. Empfangsberechtigt sind Kinder, die über das Bildungs- und Teilhabepaket kostenloses Schulessen erhalten. Gekocht wird das Essen im Restaurant „Am Yachthafen“ von Branjo Michalansky und seinem Team. Jeweils um 12:00 Uhr (Mo-Fr) stehen die in Assietten verpackten Mahlzeiten am Restaurant zur Abholung bereit. Ein Nachweis für den Bezug von Hartz-4-Leistungen sollten die Eltern mitführen. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot ausschließlich für Ihre Kinder gilt.
Der Bürgermeister bedankt sich ausdrücklich bei den beiden Initiatoren, Herrn Dr. Jantschulev und Herrn Michalansky für dieses ganz spezielle Hilfsangebot an die betroffenen Kinder.

Informationen zur aktuellen Haushaltsplanung

Finanzielle Auswirkungen (Corona-Virus) auf den Haushaltsplan der Stadt
Natürlich wird sich die momentane Situation auch nicht unerheblich auf den städtischen Haushaltsplan unserer Stadt auswirken. Hierzu überarbeiten wir momentan unseren Haushaltsplan 2020 und bereiten den 1. Nachtragshaushalt 2020 vor. Dabei wollen wir u.a. auch die weitere Entwicklung der gegenwärtigen Situation abwarten und insbesondere die möglichen Veränderungen nach dem 20.04.2020. Das Amt für Finanzen stimmt hierzu momentan die Auswirkungen mit allen Fachämtern mit dem Ziel ab, dass wir möglichst belastbare Zahlen bis Ende April 2020 vorzuliegen haben. Bis dahin bitte könmnen noch keine verbindlichen Kennzahlen mitgeteilt werden.
Umsetzung geplanter Baumaßnahmen
Nach einer ersten Abstimmung und Einschätzung sind wir aus jetziger Sicht zu dem Ergebnis gekommen, dass wir die geplanten Baumaßnahmen zunächst weiterhin umsetzen wollen. Dessen ungeachtet gibt es hierzu eine fortlaufende Situationsbeobachtung mit dem Ziel, so zeitnah wie möglich darauf reagieren zu können.
Umsetzung des städtischen Härtefallfonds
Dieser Fonds ist in ausschließlich für kleine Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern, für kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen und für Einzelpersonen und Familien vorgesehen, bei denen eine besondere Härte vorliegt. Hierfür gibt es eine Richtlinie die die Fördervoraussetzungen beschreibt. Die maximale Fördersumme beträgt pro Antragssteller 5000 €. Mit Stand von heute (14.04.2020) gibt es 54 Antragsteller. Hierbei handelt es sich größtenteils um kleine Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter. Bei manchen Anträgen müssen Unterlagen nachgefordert werden. Die gesamte Bearbeitung erfolgt so zeitnah wie möglich, so dass die Mittel dann auch zügig an die Antragssteller ausgezahlt werden können.

Aktueller Stand zu den zwei Hilfsangeboten unserer Stadt

Härtefallfond:
In der Stadtverwaltung unserer Stadt sind von Dienstag bis heute (12.00 Uhr) 51 Anträge zum Härtefallfond eingegangen. Davon konnten heute 12 Anträge beschieden werden. Bei den noch nicht beschiedenen Anträgen mussten Unterlagen nachgefordert werden. So wie diese Unterlagen in der kommenden Woche vorliegen sollen auch die Anträge beschieden werden.

Fahrdienst für unsere betroffenen Bürgerinnen und Bürger
Der Hauptausschuss der Stadtvertretung hat in seiner Sitzung am 02.04.2020 die Einrichtung eines Fahrdienstes für Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt beschlossen, die zur Personengruppe mit einem erhöhten Risiko an einer Erkrankung mit COVID-19 gehören. Für diese Dienstleistung hat die Stadtverwaltung in dieser Woche eine Ausschreibung durchgeführt und die Leistung heute vergeben. Der Fahrdienst wird ab dem kommenden Dienstag (14.04.2020) im Auftrag der Stadt durch das Unternehmen „Müritz Taxi GbR Nadja und Hendryk Sabielny“ durchgeführt. Die zum oben genannten Personenkreis gehörenden Einwohnerinnen und Einwohner können sich aber auch schon über die Osterfeiertage an das Unternehmen wenden (Tel.:15000). Das Fahrangebot kann zur Absicherung von Einkäufen in Eigenregie und für Fahren zum Friedhof genutzt werden

Härtefallfonds Covid-19

Die Stadt Waren (Müritz) richtet einen städtischen Härtefallfonds zur Unterstützung derer ein, die durch die „Corona“-Pandemie erheblich in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden. Dieser Fonds soll der Aufrechterhaltung und Stabilisierung der Leistungsfähigkeit für den Zeitraum der „Corona“-Pandemie dienen. Aus der Richtlinie (PDF 53 KB) entnehmen Sie bitte weitere Informationen. Das Merkblatt (PDF 198 KB) zeigt Ihnen Hinweise zur Antragstellung.
BITTE BEACHTEN SIE: Bei Antragstellung ist die konkrete Höhe des benötigten Zuschusses anzugeben. Der Bedarf an Zuschuss ist für den Zeitraum ab 19. März 2020 aufzuzeigen. Der Härtefall muss eindeutig nachgewiesen werden. Vor Antragstellung sind Finanzhilfen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch zu nehmen. Diese Fördermittelanträge sind nachzuweisen und dem Antrag beizulegen. WICHTIG: Bitte füllen Sie das Antragsformular (PDF 165 KB) aus. Das Formular kann vorab per E-Mail übermittelt werden. Eine postalische Zusendung des unterschriebenen Formulars ist jedoch zwingend erforderlich.
Stadt Waren (Müritz)
Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung
SG Planung/Wirtschaftsförderung/Tourismus
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
Telefonische Rückfragen unter: 03991/177-615, -610, -611, -613, -614

Not-Telefon im Papenberger Jugendtreff für Kinder und Jugendliche

Virus hier, Quarantäne dort...jeden Tag der gleiche Trott..noch ein Not-Telefon!
"Wozu denn das?" fragt Ihr Euch? Hier die mögliche Antwort:
* Gehen Euch die Gesprächsthemen aus oder habt Ihr alle verfügbaren Gesprächspartner schon abgegrast?
* Habt Ihr kleine oder GR0SSE Sorgen?
* Wollt Ihr einfach mal Quatsch quatschen?
* Oder möchtet Ihr erfahren was hier im Papenberger Jugendtreff oder im JOO! passiert?

Dann haben wir die Lösung für Euch! Wir sind jetzt für Euch telefonisch unter 03991 6739911 erreichbar: Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00Uhr. Ihr könnt uns mit Fragen löchern oder einfach nur jemanden zum Zuhören haben.

Bleibt gesund, Ihr wisst ja, wie das funktioniert.
Euer Betreuerteam

Erreichbarkeit der Stadtverwaltung

Bis vorerst 19. April 2020 bleibt die Stadtverwaltung am Amtsbrink und auch in den Außenstellen Rathaus und Friedhof für den Publikumsverkehr geschlossen. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per eMail und auch telefonisch zur Verfügung.

Städtischer Hilfsfonds für unsere betroffenen Unternehmen

Der Bürgermeister hat heute auf der Verwaltungsebene einen städtischen Hilfsfonds in Höhe von 1 Mill. € für unsere von Schließungen betroffenen Unternehmen auf den Weg gebracht. Ziel ist es hierbei, dass die Stadt möglichst unkompliziert und so zeitnah wie möglich unseren betroffenen Unternehmen hilft. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden momentan vorbereitet und unter Einbeziehung der Stadtvertretung in den kommenden Tagen weiter beraten und so bald wie möglich beschlossen. Darüber hinaus werden momentan auf der Verwaltungsebene weitere Hilfsangebote für mögliche Entlastungen für unsere Unternehmen bei der Bezahlung von Gebühren beraten und Möglichkeiten geprüft, wie wir auch gerade unseren älteren Bürgerinnen und Bürgern in den kommenden Wochen bei der Erledigung ihrer Alltagsgeschäfte unterstützen können.

Schließung Stadtverwaltung Waren (Müritz)

Seit 17.03.2020 schätzt das Robert-Koch-Institut das Risiko durch den Coronavirus für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland mittlerweile als hoch ein. Dies hat Bürgermeister Möller zu dem Entschluss bewogen, die Verwaltung ab sofort und vorerst bis zum 19.04.2020 für den
Publikumsverkehr zu schließen. Er tut dies zum Schutze der Mitarbeiter der Stadtverwaltung und um die Verwaltung so lange wie möglich arbeitsfähig zu halten. Die Stadtverwaltung wird über die gewohnten Kanäle per Telefon und Email für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden per Telefon die richtige Form zur Erledigung des Anliegens wählen. In dringenden und unaufschiebbaren Fällen kann per Telefon oder Mail ein Termin vereinbart werden. Dies gilt auch für alle Außenstellen der Verwaltung insbesondere das Standesamt und die Friedhofsverwaltung.

Sämtliche öffentliche Einrichtungen in der Stadt Waren (Müritz) werden geschlossen!

Mitteilung des Bürgermeisters In Anbetracht der aktuellen Entwicklung in den zurückliegenden Tagen und den getroffenen Maßnahmen auf Landes- und Kreisebene wird auch das öffentliche Leben in Waren (Müritz) zunächst bis zum 20.04.2020 weiter eingeschränkt. Ab Montag dem 16.03.2020 werden alle städtischen Turnhallen, das Müritzstadion, Jugendeinrichtungen (das JOO! und der Jugendtreff am Papenberg) und die Bibliothek geschlossen. Gleiches gilt für Schulen, Kindertagesstätten und für die zwei Hortzentren. Ebenso geschlossen bleiben der Bürgersaal, das Haus des Gastes, das Müritzeum, das Stadtgeschichtliche Museum und das Schmetterlingshaus.
Weitere Auswirkung wird diese besondere Situation auch auf die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung haben. Unverändert bleibt zunächst die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Wir bitten unsere Stadtverwaltung nur dann aufzusuchen, wenn sie nicht aufschiebbare Behördengänge zu erledigen haben. Alle anderen Amtsbereiche der Stadtverwaltung sind in den kommenden Tagen bis zum 20.04.2020 nur telefonisch oder schriftlich zu erreichen. Bei nicht aufschiebbaren Behördengängen, in diesen Amtsbereichen, bitten wir bei Bedarf im Vorfeld über das Bürgerbüro, diese telefonisch oder schriftlich anzumelden.
In Abstimmung mit dem Präsidenten der Stadtvertretung wird es auch Einschränkungen bei der Arbeit der Gremien der Stadtvertretung geben. Hierbei habe oberste Priorität, die Arbeit so weit wie möglich einzuschränken, ohne dabei die Handlungsfähigkeit und Weiterentwicklung der Stadt zu gefährden.
Alle Ausschusssitzungen bis zum 20.04.2020 sind zunächst abgesagt und werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Einzige Ausnahme bildet hierbei aus heutiger Sicht die Sitzung des Hauptausschusses am 02.04.2020. Der Hauptausschuss wird an diesem Tag in einer nichtöffentlichen Sitzung unaufschiebbare Entscheidungen im Interesse unserer Stadt und damit unserer Bürger treffen.

Der Bürgermeister bittet alle Bürgerinnen und Bürger nochmals um ihr Verständnis für diese Maßnahme.

Möller
Bürgermeister                                                               
Waren (Müritz), 16.03.2020

Pressemitteilung zu aktuellen Informationen aus der Stadtverwaltung zum weiteren Umgang mit dem Corona-Virus

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in den zurückliegenden zwei Tagen und den getroffenen Maßnahmen auf Landes- und Kreisebene werden wir auch das öffentliche Leben in unserer Stadt zunächst bis zum 20. April 2020 weiter einschränken müssen. Hierfür bitte ich alle Bürger*innen um ihr Verständnis. Ab Montag (16. März 2020) werden alle städtischen Turnhallen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb, unsere zwei Jugendeinrichtungen (das JOO! und der Jugendtreff Papenberg) und die Bibliothek geschlossen. Gleiches gilt, neben den Schulen und Kindertagesstätten, auch für unsere zwei Hortzentren. Für die letztgenannten Einrichtungen ist der 16. März 2020 ein sogenannter Übergangstag, an dem die beiden Einrichtungen noch geöffnet sind, damit die Eltern die
Gelegenheit haben, die Betreuung ihrer Kinder für die kommenden Tage zu organisieren. Hierbei gelten die gleichen Festlegungen der Landesregierung wie beim Umgang mit den Schließungen der Schulen und Kindertagesstätten. Ebenfalls geschlossen bleiben ab dem 16. März 2020 der Bürgersaal, das Haus des Gastes, das Müritzeum, das Stadtgeschichtliche Museum und das Schmetterlingshaus. Weitere Auswirkungen wird diese besondere Situation auch auf die Öffnungszeiten unserer Stadtverwaltung haben. Unverändert bleiben zunächst die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Dabei bitten wir aber unsere Bürger*innen unsere Stadtverwaltung nur dann aufzusuchen, wenn sie nicht aufschiebbare Behördengänge zu erledigen haben. Alle anderen Amtsbereiche unserer Stadtverwaltung sind grundsätzlich in den kommenden Tagen bis zum 20. April 2020 nur telefonisch oder schriftlich erreichbar. Nicht aufschiebbare Behördengänge in diesen Amtsbereichen bitten wir bei Bedarf im Vorfeld über das Bürgerbüro, telefonisch oder schriftlich anzumelden. Diese Regelungen werden wir auch durch Aushänge in den Schaukästen unserer Stadtverwaltung bekannt machen. Wie ich bereits am zurückliegenden Freitag informiert hatte, wird es auch in Abstimmung mit dem Präsidenten der Stadtvertretung Einschränkungen bei der Arbeit der Gremien der Stadtvertretung geben. Hierbei hat oberste Priorität die Arbeit so weit wie möglich einzuschränken, ohne dabei die Handlungsfähigkeit und Weiterentwicklung unserer Stadt zu gefährden. Alle Ausschusssitzungen bis zunächst zum 20. April 2020 sind abgesagt und werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Einzige Ausnahme bildet hierbei aus heutiger Sicht die Sitzung des Hauptausschusses am 02. April 2020. Der Hauptausschuss wird an diesem Tag in einer nichtöffentlichen Sitzung unaufschiebbare Entscheidungen im Interesse unserer Stadt und damit unserer Bürger*innen treffen. Abschließend bitte ich bei allen Bürger*innen nochmals um ihr Verständnis für diese Maßnahmen. Die aktuelle Situation ist für uns alle kaum fassbar und stellt uns vor Herausforderungen, im privaten wie auch beruflichen Leben, die wir so noch nicht erlebt haben. Jeder kann im Rahmen seiner Möglichkeiten seinen Beitrag leisten und dafür werbe ich. Oberste Priorität muss hierbei die Eindämmung und die Entschleunigung der weiteren Verbreitung des Virus haben und damit der weitestgehende Erhalt unserer Gesundheit. Das wünsche ich von ganzem Herzen allen unseren Bürger*innen.

16.03.2020

Pressemitteilung zum Umgang mit dem Corona – Virus

Die Situation zum Umgang mit dem Corona – Virus in unserer Stadt ändert sich täglich, fast stündlich, ist sich unser Bürgermeister sicher. Dennoch gilt für ihn nach wie vor – keine Panik machen. Es ist für alle eine besondere Situation, im privaten sowie öffentlichen Lebensraum. Die Bürger erwarten Hilfe und Unterstützung im Umgang mit diesem Virus, aber sie haben auch eine Eigenverantwortung im  Umgang damit. Die Situation wird nunmehr täglich neu zu bewerten sein. Oberstes Ziel ist hierbei auch für uns, den Prozess der Verbreitung zu endschleunigen und um Verständnis zu werben, was die  Durchführung von Veranstaltungen betrifft. Dabei handelt es sich insbesondere um solche Veranstaltungen, wo es noch keine verbindlichen Handlungsanweisungen seitens des Landreises oder des Landes gibt. Die gibt es mittlerweile mit dem Erlass vom Innenministerium, wonach bis zum 19.04.2020 keine Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern* innen stattfinden dürfen und der Allgemeinverfügung des Landrates, wonach alle Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer* innen beim  Landkreis angemeldet werden müssen. 

Aktuell gibt es 6 Betroffene im LK MSE, 40 Personen davon sind in Quarantäne. Alle Krankheitsfälle sind Zurückkehrer aus dem Urlaub! Der Landkreis hat eine Hotline geschaltet. Darüber hinaus gibt es ab heute ein Corona – Zentrum in Neustrelitz in der Woldecker Chaussee. Der Landkreis empfiehlt generell jede öffentliche Veranstaltung auf ihre unbedingte Durchführbarkeit zu überprüfen. Hierbei geht es insbesondere um Veranstaltungen mit Kindern und älteren Menschen. Dem schließt sich der Bürgermeister genauso an! Weiterhin empfiehlt der Landkreis, sich täglich auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) zu informieren. Die Behörden sollten zeitnah mit den Veranstaltern in Kontakt treten, um miteinander abzustimmen, ob die Veranstaltung stattfindet oder nicht. Hierzu soll ein Stichtag vereinbart werden. Mit der Allgemeinverfügung des Landkreises sind alle Veranstalter noch mehr sensibilisiert, vorausschauend abzuwägen, ob die Veranstaltung zum geplanten Zeitpunkt stattfinden muss oder nicht.
Welche Auswirkungen hat das nunmehr auf Veranstaltungen in unserer Stadt? Grundsätzlich die Gleichen wie in allen anderen Städten. Jeder Veranstalter muss jede Veranstaltung ab 50 – 1000 Teilnehmern beim Landkreis anmelden. Wir als Stadt unterstützen und helfen dahingehend, dass wir Kontakt mit Veranstaltern aufnehmen, ihnen die Situation erklären und sie sensibilisieren. Hierfür ist der Veranstaltungskalender unserer Stadt eine gute Grundlage. Wir sind in Verbindung mit solchen Veranstaltern wie die Kur- und Tourismus GmbH (Bürgersaal, Haus des Gastes), mit dem Innenstadtverein (Einkaufsnacht, Osternest) und privaten Veranstaltern (Automesse). Aus gegebenen Anlass und aus heutiger Sicht ist das Stattfinden der Müritz-Sail fraglich. Das Frühlingsfest vom 20.-22.03.und der Zirkus Berolina vom 26.-29.3. wird nicht stattfinden.
Wie reagieren wir in unserer Verwaltung? Desinfektionsspender sind aufgestellt und alle Mitarbeiter sind im Umgang mit dem Virus sensibilisiert. Es wird ein Notfallplan für Arbeitsplätze, die zwingend erforderlich sind, erstellt. Die Lage wird jeden Tag neu beurteilt und entsprechend reagiert. Unsere Bitte an die Bürger ist es, dass sie nur wirklich erforderliche Behördengänge machen! Der Bürgermeister hat sich mit dem Präsidenten der Stadtvertretung darauf verständigt, dass die geplanten Ausschusssitzungen im Monat März 2020 nicht stattfinden und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Hauptausschusssitzung am 02.04.2020 findet aus heutiger Sicht statt.

13.03.2020

INFORMATIONEN des Landkkreises

2. April 2020 - Informationen zu Osterfeuer / Brauchtumsfeuer 2020

In der 7. Sitzung des Interministeriellen Führungsstabes (ImFüSt M-V) anlässlich der Corona-Viruserkrankung wurde festgelegt, dass Osterfeuer/Brauchtumsfeuer nicht zulässig sind. Ein Erlass wird hierzu noch vor Ostern durch das Innenministerium M-V ergehen.
Das Innenministerium berichtet weiterhin, dass keine Lockerungen der getroffenen Maßnahmen durch die Regierung beabsichtigt sind, da die Spitze der Epidemie in M-V in 2-3 Wochen zu erwarten ist. Die SARS-CoV-2-BekämpfV wird derzeit durch die Ministerien überarbeitet. Mit der Überarbeitung ist eine Klarstellung der SARS-CoV-2-BekämpfV beabsichtigt, keine Lockerung, nur eine verständlichere Formulierung. Eventuelle Verschärfungen vor Ostern sind möglich.

Koordinierungsgruppe
des Verwaltungsstabes LK MSE

25. März 2020 - Betrügereien in Zeiten von Corona

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte warnt vor verschiedenen Betrugsmaschen, die im Zusammenhang mit der Corona Pandemie schamlos genutzt werden: Seien Sie misstrauisch, lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung. Öffnen Sie keine E-Mail Anhänge, deren Absender Sie nicht kennen und klicken Sie auf keine Links, wenn Sie nicht genau wissen, dass es sich um einen sicheren Absender handelt. Übergeben Sie Geld oder Wertgegenstände keinesfalls an Unbekannte. Und bitte: lassen Sie sich nicht überrumpeln! Kein Mitarbeiter unserer Gesundheitsbehörden oder von Computerfirmen wird Sie wegen der CORONA-Pandemie zu Hause aufsuchen; das ist ein Trick, um in Ihre Wohnung zu kommen. Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie bitte die Behörde an, bevor Sie die Tür öffnen. Sollten Sie bereits Opfer einer Straftat geworden sein oder den Verdacht haben, dann wenden Sie sich umgehend an die Polizei.
Hier typische Tricks, die in letzter Zeit angewendet werden:
1.    Falsche Polizisten oder Mitarbeiter des Gesundheitsamtes an der Tür - Angebliche Mitarbeiter des Gesundheitsamtes oder auch falsche Polzisten verschaffen sich Zutritt zu den Wohnungen. Sie geben vor, dass sich die Bewohner infiziert hätten oder die Bewohner stünden unter Quarantäne. Sie müssten in die Wohnung kommen und weitere Untersuchungen vornehmen.
2.    Der Enkeltrick - Die Anrufer geben sich am Telefon als Verwandte aus, die mit dem Virus infiziert sind und Geld für die Behandlung benötigen. Sie bitten um Geld oder Wertgegenstände, die ein Freund dann abholen wird.
3. Home-Office-Support - Diese ganz neue Methode wendet sich an Menschen, die jetzt zu Hause arbeiten. Englischsprachige Täter rufen an und schildern ein Problem im Computersystem des Unternehmens. Damit das Problem gelöst werden kann, sollen sie eine Fernwartungssoftware aufspielen. So kommen die Täter an sensible Daten auf dem Rechner.
4. Phishing Mails - Kriminelle schicken E-Mails mit einem Anhang. In den Anhang befinden sich angeblich wichtige Informationen der WHO zu Corona. Öffnet man diese Anhänge, ist der Computer infiziert. In einer anderen sogenannten "Phishing Methode" wird in einer E-Mail behauptet, dass die Sparkasse kleine Filialen zum Schutz der Mitarbeiter schließt. Kunden können angeblich nur dann Hilfe bekommen, wenn sie die Daten überprüfen lassen. Das stimmt niemals!
5. Fake - Shops - Auf Fake-Shop Seiten wird medizinisches Gerät oder Atemschutzmasken angeboten, die die Kunden aber nie erhalten.

25. März 2020 - Weiteres Abstrichzentrum nimmt Arbeit im Landkreis MSE auf

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nimmt am 25. März in Neubrandenburg ein zweites Abstrichzentrum die Arbeit auf. In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt des Landkreises noch einmal darauf hin, dass ausschließlich die Hausärzte bei begründetem Verdacht eine Überweisung zum Abstrich ausstellen können. In der vergangenen Woche mussten leider immer wieder Menschen beim Abstrichzentrum in Neustrelitz abgewiesen werden, weil sie sich vorsorglich testen lassen wollten oder meinten, sich mit Corona angesteckt zu haben. Aber ohne Überweisungsschein wird kein Abstrich genommen.
Bislang sind im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ausschließlich Menschen mit dem Corona-Virus infiziert, die von einer Reise aus den Risikogebieten in Norditalien oder Österreich zurückgekommen waren bzw. Personen, zu denen sie Kontakt hatten. Nach wie vor ermitteln Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Kontaktpersonen. Sie werden entsprechend informiert und müssen sich in eine mindestens zweiwöchige Quarantäne begeben. "Inzwischen dürfte jeder wissen, der aus dem Ausland nach Hause zurückkehrt, dass er sich vorsorglich in häusliche Quarantäne zu begeben hat", sagt die Amtsärztin Dr. Cornelia Ruhnau. "Es spielt dabei keine Rolle, ob man sich krank fühlt oder ganz gesund ist. Hier geht es um eine zwingende vorsorgliche Maßnahme. Bitte bleiben Sie mindestens zwei Wochen ohne soziale Kontakte zu Hause, um niemanden zu gefährden", so der dringende Appell von Dr. Ruhnau an alle Reiserückkehrer. Außerdem teilt die Amtsärztin mit: "Die ersten Patienten, die vor etwas mehr als zwei Wochen mit der Infektion aus den Skigebieten in unseren Landkreis nach Hause gekommen waren, sind inzwischen als gesund wieder voll arbeitsfähig."

17.03.2020 - Busse fahren wie in den Ferien und sonntags

Ab Donnerstag, den 19. März 2020, gilt für die Busse im regionalen Linienverkehr der Mecklenburg-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) der Ferienfahrplan. Der Stadtverkehr in Neubrandenburg fährt ab dem 19. März nach dem Sonntagsfahrplan. Weiter werden die Stadtverkehre Waren und Neustrelitz ebenfalls ab dem 19. März 2020 wie sonntags fahren. Auch die Züge der Hanseatischen Eisenbahn GmbH verkehren zwischen Neustrelitz und Mirow sowie zwischen Waren und Malchow ab diesem Tag nach einem eingeschränkten Fahrplan.
Der Kontakt zwischen den Fahrern und den Fahrgästen muss weitgehend minimiert werden. Deshalb sind grundsätzlich die hinteren Türen zum Ein- und Aussteigen zu nutzen. Die Reisenden sind gebeten, jeden Kontakt zu den Fahrern und anderen Fahrgästen zu vermeiden. Bis auf Weiteres findet kein Fahrscheinverkauf statt. Die Busse und Bahnen können trotzdem genutzt werden.
Aus demselben Grund ist die Mobilitätszentrale am ZOB Neubrandenburg geschlossen. Sie ist für Auskünfte zum Fahrplan und andere Fragen zu den
bekannten Öffnungszeiten montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr ausschließlich telefonisch unter der Rufnummer 0395 / 351 763 50 erreichbar.

Pressemitteilung des Landkreises

17.03.2020 - Meldepflicht von Veranstaltungen von weniger als 50 erwarteten

Besuchern und Teilnehmern  Mit Wirkung zum 16.3.2020 tritt die Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Meldepflicht von Veranstaltungen von weniger als 50 erwarteten Besuchern und Teilnehmern anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 in Kraft.
Mit Verweis auf den Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern zu untersagen. Weiterhin sind Veranstaltungen unter 1.000 jedoch mit 50 und mehr erwarteten Besuchern oder Teilnehmern zu untersagen. Veranstaltungen mit weniger als 50 erwarteten Teilnehmern oder Besuchern sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind.
Das Gesundheitsamt empfiehlt, darauf zu verzichten, private und öffentliche Veranstaltungen durchzuführen.  
Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit einer erwarteten Anzahl von weniger als 50 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern müssen dem Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter Vorlage einer Risikobewertung im Vorfeld angezeigt werden. Ausnahmen aus wichtigen Gründen bedürfen einer Zulassungsgewährung des Gesundheitsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische
Seenplatte ist auf der Homepage abrufbar unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

16.03.2020 - Einstieg bitte hinten

„Einstieg bitte hinten“, heißt es ab Montag, den 16. März 2020, für die Fahrgäste der Linien- und Stadtbusse im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Zum Schutz der Busfahrer und der Fahrgäste vor einer möglichen Übertragung des Corona-Virus‘ soll der Kontakt zwischen den Fahrern und den Fahrgästen weitgehend minimiert werden. Die vordere Tür am Bus bleibt geschlossen. Diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Aus demselben Grund ist ab Montag die Mobilitätszentrale am ZOB Neubrandenburg geschlossen. Sie ist für Auskünfte zum Fahrplan und andere Fragen zu den bekannten Öffnungszeiten montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr ausschließlich telefonisch unter 0395 / 351 763 50 erreichbar.

Ministerpräsidenten Manuela Schwesig, Minister Lorenz Caffier ...

Unser Appell: Halten Sie durch und bleiben Sie zu Hause

Ministerpräsidenten Manuela Schwesig, der Minister für Inneres und Europa Lorenz Caffier, die Landrätin und die Landräte der Kreise, die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sowie der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages haben heute in einer telefonischen Konferenz ihre gemeinsame Linie beim Umgang mit Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern bekräftigt:
1.  Bis zum 19.4. bleibt es dabei: Private touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Wir appellieren insbesondere im Hinblick auf die kommende Frühlingszeit und die anstehenden Ostertage: Halten Sie durch, bleiben Sie zu Hause, damit es zu keiner gefährlichen Beschleunigung der Ansteckung mit dem Corona-Virus kommt.
2.  Wir appellieren darüber hinaus an alle Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern und an ihre Verwandten von außerhalb, in der aktuellen Situation auch von Familienbesuchen abzusehen. Auch wenn ein Besuch für die Kernfamilie rechtlich nicht verboten ist, sollen diese
Besuche nicht stattfinden. Der Schutz der Gesundheit muss jetzt für uns alle im Vordergrund stehen.  Daher bitten wir auch die Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern, Besuche innerhalb des Landes zu unterlassen. Denken Sie dabei an ihre Angehörigen, die Sie damit einer erheblichen Gefahr aussetzen.
3.  Wir betonen, dass es keine Aufweichungen der bisher von der Landesregierung und den Kreisen und kreisfreien Städten getroffenen restriktiven Regelungen gibt. In Mecklenburg-Vorpommern gelten insbesondere der Tourismusstopp und das Kontaktverbot. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen sowie in privaten Einrichtungen sind unzulässig und auch in Wohnungen nicht erwünscht.
4.  Die Polizei und die Ordnungsbehörden werden weiterhin auf die Einhaltung der bisherigen Regelungen achten. Wir nehmen jedoch wahr, dass sich die überwiegende Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger an die bisherigen Regeln hält. Dazu sagen wir: Danke und weiter so! 
5.  Wir unterstreichen unseren Aufruf: Bleiben sie zuhause, damit wir Infektionen - soweit es geht - verhindern und damit die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen. Wir appellieren an die Vernunft aller Menschen, die gerne zu uns ins Land kommen und unsere Einwohner und Einwohnerinnen: Jetzt ist nicht die Zeit zum Reisen! Als Urlaubsland freuen wir uns nach der gemeinsamen Bewältigung der Corona- Krise wieder herzlich auf Sie!

Pressemitteilung der Ministerpräsidentin

Aufenthalt in Mecklenburg-Voropmmern - was ist zu beachten?

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